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Willkomen auf unserer Website
07.01.2012: Neustes aus Korruptistan vom Whistleblower
"Heute Morgen hätte von 9 bis 11 Uhr eine Besprechung an höchster Stelle darüber stattgefunden, wie es zur fehlerhaften Rechtsauslegung des EGMR-Urteils vom 12.07.2001, Az. 44759/98 durch den BFH im Verfahren Az II B 144/10 gekommen wäre. Der BFH stütze sich auf Auslegungsvorschriften des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, also die Auffassung von Politikern, dessen Mitglied die regierende FDP-Bundesjustizministerin, Frau Sabine Leutheuser-Schnarrenberger war."
Artikel 97 GG garantiert allen Richtern die Unabhängigkeit. Der BFH wird dem EGMR erklären müssen, warum er sich am Nasenring der Politik zur Nichtanwendung und Verweigerung von Menschenrechten, wie das faire Verfahren, den gesetzlichen Richter und die Unschuldsvermutung (Artikel 6 EMRK) verführen lässt, anstatt von seiner Unabhängigkeit zum Wohle der Gerechtigkeit Gebrauch zu machen und jeweils einen Vorlagebeschluss zum BVerfG zu machen.
Wer entscheidet darüber, dass der BFH selbst dann einen Vorlagebeschluss verweigern muss, wenn er ausdrücklich beantragt war? Wie korrupt muss man sein, um in den BFH berufen zu werden ?
"Heute Morgen habe eine offensichtlich kompetente Persönlichkeit nach "2 Tagen und 2 Nächten" Einarbeitung eine rechtlich unangreifbare Stellungnahme abgegeben. Der entscheidende Punkte wären gewesen:
Eine ausdrückliche Dienstanweisung aus dem Bundesfinanzministerium, dass die strafrechtlichen Ermittlungen eines Steuerstrafverfahrens von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft (§ 402 AO), Exekutivbeamte, in Steuerbescheide übernommen und diese angeblichen Nachsteuern vollstreckt werden müssen," auch ohne prozessordnungsgemässe (StPO) Überprüfung und Bestätigung durch das allein zuständige LG (§ 74 c GVG).
Diese Dienstanweisung ist eine bewusste Verletzung der Menschenrechte auf Unschuldsvermutung, faires Verfahren und den gesetzlichen Richter. Hohe Bonuszahlungen aus der Beitreibung angeblich hinterzogener Steuern an die Finanzbeamten ersticken jegliche Skrupel der Verwaltungsbeamten.
Interessierte und Betroffene können zum besseren Verständnis des in Folge hier Darzustellenden neben dem EGMR Urteil vom 12.07.2001 Az 44759/98 auch die Zustellungen dieser Dienstanweisungen beantragen. Die geänderte Gesetzeslage ermöglicht dies.
Das an dieser Stelle dargestellte Bemühen, die gravierenden Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsrechtsmissachtungen und Gesetzes- und Rechtsbeugungen seitens der Justiz in der BRD zu beenden, ist bis zur Stunde nicht erfolgreich gewesen, sondern dringlicher als je.
Für das Interesse, die Ermutigungen, Unterstützungen und Hinweise, die wir im vergangenen Jahr erfahren haben, möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Gerne sind wir wieder auf Wunsch bereit, ein Treffen in der Schweiz mit kompetenten Fachleuten (u.a. wieder die zwei Professoren für Straf- und Finanzrecht, sowie Verfassungsrecht) zu arrangieren.
In der BRD findet das Beschleunigungsgebot gemäss der Menschenrechtscharta Art. 6 Abs. III EMRK für Strafsachen - nämlich eine Bearbeitung "innerhalb möglichst kurzer Frist" - keinerlei Berücksichtigung. Die am 16.12.2010 dem BFH eingereichte NZB wurde vom BFH schliesslich am 10. Juni 2011 beschieden. Der Text der vollständigen Entscheidung wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung des BFH wurde am 14.07.2011 beim BVerfG eingereicht. Obwohl es sich unstreitig und unwiderlegbar um ein Strafverfahren handelt, konnte das BVerfG die Frage der Annahme oder Nichtannahme der Beschwerde Az 1 BvR 2051/11 innerhalb von 6 Monaten noch immer nicht entscheiden.
Unerlässlich wäre eine Grundsatzentscheidung des BVerfG, wie an dieser Stelle noch genauestens dargelegt werden wird. Wie uns berichtet wurde, läuft die Politik dagegen Sturm. Auch wenn es zwischenzeitlich gelungen ist, den FDP Justizminister, Prof. Dr. Ulrich Goll, aus seinem Regierungsamt in Baden-Württemberg zu vertreiben, so ist die Regierung in Berlin noch immer mit einer FDP - Bundesjustizministerin belastet. Dies gibt der FDP Macht, Einfluss auf die Gerichtshöfe des Bundes auszuüben. Immerhin laufen die Berufungen der Richter an diese Gerichtshöfe über den Tisch der FDP-Justizministerin, Frau Sabine Leutheuser-Schnarrenberger. Die jüngste Berufung eines Vollblutpolitikers, ausgeschiedener Ministerpräsident des Saarlandes, Müller, mit nur vier Jahren Amtsrichtererfahrung in das BVerfG weckt Befürchtungen. Die Sichtweise eines Politikers ohne erkennbare Qualifikation zum Verfassungsrichter wird das BVerfG möglicher Weise nur um den Standpunkt bereichern: Der Staat braucht Geld, egal wie. Grundsätzlich sind Verfassungsbeschwerden abzuweisen, welche einen angeblich hinterzogenen Steueranspruch bestreiten, auch wenn es nicht den allerkleinsten Beweis und nicht einmal eine Anklage oder gar ein Strafurteil für eine Steuerstraftat gibt. Die Erfindungen und haltlosen Beschuldigungen eines durch hohe Bonuszahlungen korrumpierten Steuerfahndungsbeamten reichen für die Ausplünderung unschuldiger Bürger aus. Ein Politiker wird das Menschenrecht auf "Unschuldsvermutung" eher als ein zu vernachlässigendes Hindernis bei der Erhöhung der Steuereinnahmen sehen.
Um einer Grundsatzentscheidung des BVerfG nicht vorzugreifen, wurden bis heute weder die BFH-Entscheidung II B 144/10 noch die Verfassungsbeschwerde Az 1 BvR 2051/11 dagegen hier veröffentlicht. Nach dem 14.01.2012 werden an dieser Stelle sämtliche Verfassungsrechts- und Menschenrechtsverletzungen des FG und BFH im einzelnen und genauestens veröffentlicht. Der persönlich betroffene Leser wird zum besseren Verständnis der Verfassungsbeschwerde darauf hingewiesen, sich die vollständigen Urteile des EGMR Az 31827/96 vom 03.05.2001 und Az 44759/98 vom 12.07.2001 zu beschaffen und sorgfältigst durchzulesen. Die Interpretation des Urteils vom 12.07.2001 durch den BFH in seiner Entscheidung Az II B 144/10 verkehrt die Aussagen des EGMR in ihr genaues Gegenteil (Vizepräsident des BFH Richter Viskorf, Richter Dr. Pahlke, Dr. Herlinghaus). Dies kann wohl nur verstanden werden als ein vorsätzliches Täuschen der Rechtssuchenden durch den BFH. Der BFH geht wohl - leider nicht zu Unrecht - davon aus, dass kein Anwalt und kein Steuerberater dem BFH misstraut und sich der Mühe unterzieht, die Urteile des EGMR anzufordern und durchzulesen. Das Urteil des EGMR ist so eindeutig und so klar und unmissvertändlich, dass die greifbar fehlerhafte Auslegung durch den BFH nur als ein Akt von unentschuldbarer Willkür zu begreifen ist.
Was Sie hier erwartet, sind keine Horrorschilderungen mittelalterlicher Hexenprozesse, sondern Menschenrechtsverletzungen und Missachtung von Verfassungsrechten, sowie Beugung von Recht und Gesetz im Verantwortungsbereich eines Landesjustizministers der FDP, Prof Dr. Ulrich Goll, und einer Bundesjustizministerin der FDP in der BRD.
08.01.2011: Die Seuche der Korruption wütet in Deutschen Gerichten
Die Verweigerung der Beweiserhebung ist das Mittel der Wahl, mit welchem verbrecherische Richter nicht nur die Wahrheitspflicht, sondern auch Menschen- und Verfassungsrechte in der BRD ausser Kraft setzen. ... mehr
04.01.2011:Bundesfinanzhof versetzt dem Rechtsstaat den Todesstoss
Diese korrupten BFH-Richter Prof. Dr. Pezzer, Brandt und Dr. Ratschow haben damit die BRD in die Rechtswirklichkeit des Mittelalters zurückversetzt.... mehr
02.01.2011: Die grosse Verarsche geht weiter:
Am Arsch vorbei gehen dem VIII. Senat des Bundesfinanzhofs mit seinen korrupten Richtern Prof. Dr. Pezzer, Brandt und Dr. Ratschow die Wahrheit... mehr
31.12.2010: Die grosse Verarsche oder wie Ministerpräsident Mappus Stuttgart 21 finanziert
Ministerpräsident Mappus, sein Finanzminister Stächele und sein Justizminister Goll instrumentieren nicht nur den Petitionsausschuss, sondern den gesamten Landtag Baden-Württemberg, um jene Steuergelder auch betrügerisch zu generieren, die für die Finanzierung von Stuttgart 21...mehr
Voll zuzustimmen ist der Einschätzung des schweizer Bankiers, Dr. Konrad Hummler, vom 30.04.2008:
"Der deutsche Staat ist ein bürgerfeindliches, selbstzerstörerisches und in der letzten Konsequenz illegitimes Gebilde."
Der Schweiz ist an dieser Stelle ausdrücklich für den Schutz zu danken, den sie auch deutschen Personen wiedereinmal vor den gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der BRD gewährt. Die uns auch als Deutsche mit schweizer Gastrecht empörenden Schmähungen deutscher Politiker gegen die Schweiz sind die Veranlassung, diese Website in der Schweiz bekanntzumachen. So kann sich jeder Schweizer ein eigenes Bild über die Menschenrechtsverletzungen in der BRD machen, die deutsche Bürger veranlassen, Zuflucht in der Schweiz zu suchen. Jeder deutsche Bürger, der das Gastrecht der Schweiz geniesst, erlebt im Gegensatz zur BRD, die Segnungen eines Rechtsstaates. In der nächsten Zeit werden folgende Rechtstatsachen hier eingehend und gesetzesgestütz veröffentlicht:
1. Rechtstatsache
Die Schweiz hat den Straftatbestand der Steuerhinterziehung wegen Unvereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und einem sie verpflichtenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EGMR) aufgegeben und keineswegs, um EU-Bürgern die Steuerhinterziehung zu erleichtern.
2. Rechtstatsache
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte tanzt nach der Pfeife der Kanzlerin der BRD, Dr. Angela Merkel. mehr
3. Rechtstatsache
Der Verzicht auf den Straftatbestand der Steuerhinterziehung - nicht des Steuerbetruges - generiert höhere Steuern als ein Strafverfahren und zerstört zudem keine beruflichen Existenzen. Allerding würde damit die Quelle hoher Bonuszahlungen an Finanzbeamte aus erfundenen Auslandskonten versiegen; vermutlich der wahre Grund, warum in der BRD hunderttausende gutsituierter Bürger mit Steuerstrafverfahren überzogen werden und anschliessend ihren Betrieb ins Ausland verlegen.
4. Rechtstatsache
"Steueroasen" sind Länder, in denen die Menschenrechte nicht der Bonusgier krimineller Finanzbeamten und den Sprüchen korrupter Gerichte geopfert werden. Das nennt man einen Rechtsstaat. Möge sich ihre Zahl vermehren und nicht abnehmen.
5. Rechtstatsache
Auch Schweizer mit Einnahmen in der BRD, die ihren dauerhaften Wohnsitz von Deutschland zurück in die Schweiz verlegen, müssen, laut deutscher Finanzrichterin Heike Niklaus, anschliessend in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen noch in voller Höhe auch in der BRD einkommenversteuern. Das nennt sich in der BRD "Progressionsvorbehalt" (Strafanzeige gegen die Finanzrichterin Heike Niklaus vom 25.03.2009).
Ziel dieser Website ist es weiter, die Bürger der Schweiz und der BRD darüber aufzuklären, mit welchen kriminellen Machenschaften in der BRD und speziell in Baden-Württemberg mit Hilfe der Bundesgerichte unschuldige Personen wirtschaftlich und sozial ruiniert werden, um das Steueraufkommen zu erhöhen und gierige Finanzbeamte mit Bonuszahlungen zu stopfen. Keinesfalls ist das Dargestellte als Rechtsbelehrung zu verstehen, sondern als Rechtsstandpunkt, der allerdings bis heute nicht widerlegt werden konnte.
Ein 13 jähriger Kampf gegen Rechts- und Gesetzesbeugung im Steuerstrafrecht eskalierte schliesslich zu einem "bestellten" Schandurteil des Landgerichtes Stuttgart, das vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. (Siehe unten Strafanzeigen gegen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31.12.2008).
Gestützt auf Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der BRD wird hiermit das Widerstandsrecht in Anspruch genommen. Andere Abhilfe gegen dieses Unrecht war nicht möglich.
In allernächster Zeit werden weitere horrible Entscheidungen der Gerichte, BGH, BFH, OLG, FG, LG, AG und rechtswidrige Massnahmen der Exekutivbehörden, Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Finanzbehörden, ins Netz gestellt. Es soll der Eindruck vermieden werden, es würden Richter, Staatsanwälte und Finanzbeamte unter Generalverdacht gestellt, darum werden jeweils die Namen der Verantwortlichen veröffentlicht.
Chronologische Auflistung und Zusammenstellung der ergriffenen Massnahmen zur Abwehr der Rechtsverletzungen.
Wir bedanken uns ausdrücklich für das rege Interesse und die Anregungen zu unserer Website. Wunschgemäss werden wir unseren Standpunkt zu den einzelnen Rechtstatsachen darlegen.
Aktualisierung vom 06.03.2011
10.02.2011 Rügenschrift gemäss § 133a FGO Die Steuern, des von einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes erwirtschafteten Gewinnes, dürfen willkürlich dem Gesellschafter alleine aufgebürdet werden, von dem am meisten zu holen ist.
06.03.2011 Schreiben wegen Versteigerung Die kriminellen FG-Richter Remmele, Dr. Muhler und Busch bürden willkürlich dem Kläger die Vollstreckung von Einkommensteuern eines anderen Steuerpflichtigen auf.
Aktualisierung vom 08.01.2011
Aktualisierung vom 04.01.2011
12.07.2010 Begründung der NZB VIII B 72/10 wegen erfundener Kapitalerträge
Aktualisierung vom 02.01.2011
02.01.2011: Die grosse Verarsche geht weiter:
Am Arsch vorbei gehen dem VIII. Senat des Bundesfinanzhofs mit seinen korrupten Richtern Prof. Dr. Pezzer, Brandt und Dr. Ratschow die Wahrheit... mehr
Aktualisierung vom 31.12.2010
31.12.2010: Die grosse Verarsche oder wie Ministerpräsident Mappus Stuttgart 21 finanziert
Ministerpräsident Mappus, sein Finanzminister Stächele und sein Justizminister Goll instrumentieren nicht nur den Petitionsausschuss, sondern den gesamten Landtag Baden-Württemberg, um jene Steuergelder auch betrügerisch zu generieren, die für die Finanzierung von Stuttgart 21...mehr
Aktualisierung vom 16.12.2010
16.12.2010 Begründung der NZB II B 144/10 wegen erfundenem Vermögen
Aktualisierung vom 16.10.2010
Aktualisierung vom 20.09.2010
27.06.2008 Strafanzeige gegen Steuerfahndungsbeamten
06.05.2010 NZB Besteuerung erfundener Kapitalerträge bei Devisenausländern
Aktualisierung vom 25.07.2010
12.07.2010 Begründung der NZB VIII B 72/10 wegen erfundener Kapitalerträge
24.07.2010 Schreiben an den Justizminister Ulrich Goll
Aktualisierung vom 22.07.2010
13.07.2010 Nochmalige Mahnung wegen Zustellung der Besteuerungsgrundlagen
Kommentar: Baden-Württemberg auf dem Wege zum Schurkenstaat
Aktualisierung vom 06.07.2010
06.05.2010 NZB Besteuerung erfundener Kapitalerträge bei Devisenausländern
Aktualisierung vom 25.06.2010
Aktualisierung vom 31.05.2010
06.05.2010 Begründung NZB Besteuerung erfundener Kapitalerträge bei Devisenausländern
Aktualisierung vom 30.05.2010
Auf Wunsch Betroffener wird ab heute diese Website wieder regelmässig aktualisiert. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den Darstellungen nicht um eine Rechtsberatung im juristischen Sinne handelt. Die Darstellungen zu den Rechtstatsachen sind sorgfältigst erarbeitet und konnten weder von der Verwaltung noch von den Gerichten in zahllosen Entscheidungen widerlegt werden. Die höchste Auszeichnung verdient sich eine Rechtsdarlegung in der BRD nicht etwa mit einer Bestätigung durch Richter - darauf dürfen Sie niemals hoffen, wenn diese Bestätigung irgendwelche Geldansprüche gegen den Staat auslösen würde - sondern mit einer Unzulässigkeitsentscheidung oder einem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Ist Ihr Rechtsstandpunkt unwiderlegbar, bekommen Sie nicht etwa Recht, sondern Ihre Klage wird für unzulässig erklärt. Welche Auswüchse diese Korruption mit Unterstützung der Bundesgerichte bereits angenommen hat, wurde hier anhand des § 294 ZPO dargelegt, welchen der vierte Senat des Finanzgerichtes (FG) Stuttgart in seiner Besetzung mit den Richtern Freund, Guhl und Merz greifbar gesetzeswidrig ausgelegt hat.
Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (NZB) gegen diese Rechtsbeugung der Richter Freund, Guhl und Merz beschied der achte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) am 12.12.2006 Az VIII B 28/06 mit der Richterin Ruban und Prof. Dr. Jachmann sowie dem Richter Moritz wörtlich:
"Die Beschwerde ist unzulässig, Gemäss § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz 1. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) sieht der Senat von einer Begründung ab."
Dies ist der ungekürzte vollständige Text des Beschlusses des BFH. Anstatt die Rechtsbeugung des Finanzgerichtes Stuttgart ausser Kraft zu setzen, flüchten sich die BFH-Richter in einen Unzulässigkeitsbeschluss. Die NZB des Klägers hatte 12 Seiten und zusätzlich umfangreiche Beweisanlagen. In der BRD gilt, je begründeter die Klage gegen den Staat und seine Vertreter, desto unzulässiger wird sie.
In den nächsten Tagen werden zwei umfängliche NZB hier vollständig veröffentlicht, welche ebenfalls beim achten Senat des BFH seit kurzem anhängig sind. Die Rechtsverstösse derselben FG-Richter, Guhl, Freund und Merz sind so horribel, dass die BFH-Richter zum Schutze der FG-Richter, aus Corp-Geist und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen der Kläger, möglicherweise wieder gegen geltendes Recht und Gesetz verstossen.
Der BFH hat darüber zu entscheiden, ob von der Finanzbehörde erfundene Kapitalerträge mit dem Hinweis auf "Steufaermittlungen" der Besteuerung unterworfen werden dürfen, obwohl die Kläger eine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl die Kläger an Eides Statt versichert haben, keine erklärungspflichtigen Kapitalerträge vereinnahmt zu haben. Entgegen der Gesetzeslage wurden die angeblichen Ermittlungen der Steufa den Klägern nicht zugänglich gemacht. Die der Besteuerung unterworfenen Kapitalerträge beider Kläger sind von den Finanzbehörden Stuttgart frei erfunden. Die Aktenzeichen der Nichtzulassungsbeschwerden beim BFH lauten VIII B 52/10 und VIII B 72/10.
Rechtstatsachen zum Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung
In den nächsten Tagen folgt:
Aktualisierung vom 20.09.2009
Aktualisiertung vom 17.09.2009
Aktualisierung vom 05.09.2009:
Aktualisierung vom 30.08.2009
Wie Baden-Württemberg zum Mafia-Staat verkommt
Aktualisierung vom 09.08.2009
Landtag Baden-Württemberg schützt Betrüger im Staatsdienst
Aktualisierung vom 02.08.2009
Aktualisierung vom 01.08.2009
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart schützt kurrupte Kollegen:
Aktualisierung vom 19.07.2009
17.07.2009 Strafanzeige gegen Staatsanwalt Milionis wegen Strafvereitelung
Aktualisierung vom 11.07.2009
Es hat sich gezeigt, dass die sechsstellige Einnahmenerhöhung der Steuerfahndungsbeamten Rapp, Maas und Korny manipuliert wurde durch Doppelerfassung von Honorarzahlungen und frei erfundene Einnahmen ohne jegliche Buchungsgrundlage.
Fall Heike Niklaus:
08.07.2009 Staatsanwaltschaft Freiburg gibt Ermittlungsverfahren an Staatsanwaltschaft Stuttgart
05.07.2009 Rundmail an alle Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg
"Jene Landtagsabgeordneten, welche dieser Rechtsverweigerung durch Abweisung der Petition nicht zugestimmt haben, werden in den kommenden Veröffentlichungen ausdrücklich Anerkennung finden."
Verfasungsbeschwerde wegen Missachtung von Bundesrecht:
29.06.2009 Bundesverfassungsgericht vergibt Aktenzeichen
Aktualisierung vom 26.05.2009
Der Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg verfasst am 19.03.2009 eine Beschlussempfehlung. Am 25.03.2009 folgt der Landtag der Beschlussempfehlung. Der Landtag setzt das Bundesgesetz § 171 StPO ausser Kraft. Da die Staatsanwaltschaft Stuttgart trotz nochmaliger Aufforderung keine Einstellungsverfügung zugestellt hat, wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Aktualisierung vom 25.05.2009
25.05.2009 Strafanzeige gegen Finanzrichter wegen Beugung von § 294 ZPO
Aktualisierung vom 23.05.2009
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gibt der Strafanzeige gegen die BGH-Richter keine Folge: 22.04.2009 Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen
Die Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. stellt die Strafanzeige gegen die Finanzrichterin Heike Niklaus mit einer Verfügung ein. Diese Verfügung ist nichtig:
Bis heute wird kein Aktenzeichen und keine Einstellungsverfügung über die Strafanzeige gegen die Steuerfahndung zugestellt. Da die Staatsanwaltschaft das Bundesgesetz § 171 StPO missachtet, wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt:
Aktualisierung vom 19.04.2009
Wegen der Verleumdungsklage gegen die Finanzrichterin Frau Heike Niklaus wird Verfassungsbeschwerde eingelegt und das Bundesverfassungsgericht vergibt das Aktenzeichen
23.03.2009 Verfassungsbeschwerde
14.04.2009 Aktenzeichen beim BVerfG
Aktualisierung vom 13.04.2009
03.11.2007 Strafanzeige gegen Finanzrichter wegen Beugung der Verjährungsvorschriften
Aktualisierung vom 02.04.2009
Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Leipzig ins der Sache "Strafanzeige gegen BGH" mit Kommentar:
Aktualisierung vom 28.03.2009
Aktualisierung vom 26.03.2009
06.03.2009 Beschluss des Landgerichtes
23.03.2009 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LG
Aktualisierung vom 01.03.2009
19.04.2007: Verleumdungsklage gegen Richterin Heike Niklaus
Karrieresprung von der Finanzbeamtin zur Finanzrichterin durch Lug und Betrug.
Aktualisierung vom 22.02.2009
16.02.2009: Beweisunterdrückung durch BGH
20.02.2009: BGH schickt Unschuldigen ins Gefängnis
Aktualisierung vom 08.02.2009
08.02.2009 Anforderung des Aktenzeichens der Strafanzeige gegen Herrn Dr. Schober
31.12.2008 Strafanzeige gegen den BGH
14.01.2009 Einstellungsverfügung der Strafanzeige gegen den BGH
05.02.2009 Beschwerde gegen die Einstellungsverügung der Strafanzeige gegen den BGH
02.02.2009 Antwort des Herrn Döpper auf das Schreiben vom 01.02.2009
Aktualisierung vom 01.02.2009
Aktualisierung vom 17.01.2009
03.11.2007 Strafanzeige gegen Finanzrichter wegen Bestätigung erfundener Kapitalerträge
Aktualisierung vom 15.01.2009
03.11.2007 Strafanzeige gegen Finanzrichter des 4. Senats wegen Beugung der Gesetze
Aktualisierung vom 11.01.2009
11.08.2004 Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Frau Jarke und ihre Hilfsbeamten
Aktualisierung vom 04.01.2009
04.01.2009 Ergänzung der Strafanzeige gegen Herrn Dr. Schober
Aktualisierung vom 02.01.2009